Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Veranstaltung „Batteriepass Kompakt“ · Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der kostenpflichtigen Präsenzveranstaltung „Batteriepass Kompakt“ im Aquino Hotel in Berlin sowie für die Buchung von Sponsoring- bzw. Partnerpaketen, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Veranstalter und Vertragspartner ist das Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien e. V. (KLiB), Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter VR 32656B, vertreten durch den Vorstand, USt-IdNr. DE 272880456 (nachfolgend „Veranstalter“).
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine der vorgenannten Einrichtungen handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.5 Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere eine gesonderte Sponsoring- oder Partnervereinbarung, haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das vom Veranstalter hierfür vorgesehene Anmeldeverfahren. Die Anmeldung muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
2.2 Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung per E-Mail oder auf sonstige geeignete Weise bestätigt.
2.3 Die Bestätigung wird an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die angegebenen Kontaktdaten korrekt sind und die Bestätigung empfangen werden kann. Bei Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: Tessa Rausch, Eventmanagerin (T: +49 30 20 67 90 01, E: tessa.rausch@klib-org.de).
2.4 Der Veranstalter nimmt das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Anmeldungen spätestens vor Veranstaltungsbeginn – durch Bestätigung in Textform an. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch. Der Veranstalter speichert den Vertragstext und übersendet dem Teilnehmer diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung gemeinsam mit der Bestätigung in Textform.
3. Teilnehmerzahl und Anmeldeschluss
3.1 Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Industrie, Wissenschaft, Verbänden und öffentlicher Verwaltung mit fachlichem Bezug zum Batteriepass und zur Batteriewertschöpfungskette.
3.2 Die Anzahl der Teilnahmeplätze für die Präsenzveranstaltung ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bzw. der bestätigten Buchungen. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz.
3.3 Anmeldungen sind bis zum 03.11.2026 möglich, längstens bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl. Der Veranstalter kann den Anmeldeschluss verlängern.
3.4 Der Veranstalter kann eine Anmeldung ablehnen, wenn die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht ist oder aus organisatorischen Gründen keine Teilnahme ermöglicht werden kann. Lehnt der Veranstalter eine Anmeldung ab, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, vollständig erstattet.
4. Veranstaltungsort und Veranstaltungszeiten
4.1 Die Veranstaltung findet im Aquino Hotel (Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin, Deutschland) statt. Eine Verlegung ist nur nach Maßgabe von Ziffer 5 zulässig.
4.2 Die jeweils aktuellen Veranstaltungszeiten und das Programm werden auf der offiziellen Internetpräsenz der Veranstaltung veröffentlicht.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, insbesondere Referenten auszutauschen oder einzelne Programmpunkte zu ändern, sofern der Gesamtcharakter und das wesentliche Ziel der Veranstaltung erhalten bleiben.
5. Änderungen und Verlegung der Veranstaltung
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, insbesondere einzelne Referenten oder Programmpunkte auszutauschen, sofern Gesamtcharakter, inhaltliches Niveau und wesentlicher Zweck der Veranstaltung erhalten bleiben und die Änderung für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Referenten besteht nicht.
5.2 Eine Änderung des Veranstaltungsortes ist zulässig, wenn der Ersatzort im Stadtgebiet Berlin liegt und in Ausstattung und Erreichbarkeit gleichwertig ist. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer unverzüglich in Textform.
5.3 Muss der Veranstaltungstermin verschoben oder der Veranstaltungsort über den Rahmen der Ziffer 5.2 hinaus verlegt werden, informiert der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich in Textform und weist dabei auf das nachfolgende Rücktrittsrecht hin. Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung vollständig erstattet. Tritt der Teilnehmer nicht zurück, gilt seine Anmeldung für den Ersatztermin oder den Ersatzort fort.
5.4 Kann die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfall des Veranstaltungsortes, Arbeitskampf oder vergleichbare Ereignisse —, nicht wie geplant stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verlegen oder abzusagen. Im Falle einer Verlegung gilt Ziffer 5.3 entsprechend. Bei einer endgültigen Absage erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühr gemäß Ziffer 5.5 vollständig. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (insb. Reise- und Übernachtungskosten) sind bei höherer Gewalt ausgeschlossen, sofern dem Veranstalter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.5 Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, erstattet der Veranstalter die gezahlte Teilnahmegebühr vollständig und ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren innerhalb von 14 Tagen nach der Absage auf dem Weg der ursprünglichen Zahlung. Ein Verweis auf einen Gutschein erfolgt nicht.
5.6 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Teilnehmers, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11.
6. Teilnahmegebühr und Zahlung
6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Veranstaltungswebsite bzw. im Anmeldeformular ausgewiesenen Teilnahmegebühren. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 In der Teilnahmegebühr enthalten sind der Zutritt zum Fachprogramm, die Tagungsunterlagen sowie die Verpflegung nach Maßgabe des veröffentlichten Programms. Nicht enthalten sind insbesondere Reise- und Übernachtungskosten.
6.3 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Bestätigung der Anmeldung. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form einverstanden.
6.4 Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; der Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
6.6 Ist die Teilnahmegebühr trotz Fälligkeit und einmaliger Mahnung nicht vollständig eingegangen, kann der Veranstalter den Zutritt bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigern. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
6.7 Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Stornierung und Umbuchung
7.1 Die Stornierung ist in Textform zu erklären, z. B. per E-Mail an tessa.rausch@klib-org.de. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter.
7.2 Für Stornierungen gelten folgende Pauschalen, bezogen auf die vereinbarte Netto-Teilnahmegebühr:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung; bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet.
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Es werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
- Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: Es werden 90 % der vereinbarten Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet. Ersparte Aufwendungen des Veranstalters sind in dieser Pauschale bereits berücksichtigt.
7.3 Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
7.4 Stornokosten entfallen, wenn der Teilnehmer anstelle der Stornierung einen Ersatzteilnehmer nach Ziffer 8 benennt.
7.5 Zu erstattende Beträge werden innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt.
7.6 Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung des Veranstalters ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
7.7 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Übertragung des Tickets / Ersatzteilnehmer
8.1 Kann ein angemeldeter Teilnehmer nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen, kann das Ticket auf eine andere Person übertragen werden.
8.2 Die Übertragung ist dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ersatzteilnehmers mitzuteilen.
8.3 Die Übertragung ist kostenfrei. Der ursprüngliche Teilnehmer bzw. der Rechnungsempfänger bleibt zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.
8.4 Der Teilnehmer stellt sicher, dass er berechtigt ist, die personenbezogenen Daten des Ersatzteilnehmers an den Veranstalter zu übermitteln, und informiert den Ersatzteilnehmer über die damit verbundene Datenverarbeitung.
8.5 Der Veranstalter behält sich vor, eine Übertragung aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Ersatzteilnehmer nicht dem in Ziffer 3 beschriebenen Teilnehmerkreis angehört.
9. Teilnahmebedingungen vor Ort und Hausrecht
9.1 Das Hausrecht am Veranstaltungsort wird vom Veranstalter und vom Betreiber des Veranstaltungsortes ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
9.2 Der Zutritt erfolgt nur mit dem personalisierten Teilnehmerausweis, der während der Veranstaltung sichtbar zu tragen ist. Der Ausweis ist nicht übertragbar; Ziffer 8 bleibt unberührt.
9.3 Der Veranstalter erwartet einen respektvollen Umgang aller Beteiligten. Der Veranstalter kann Personen von der Veranstaltung ausschließen, die den ordnungsgemäßen Ablauf erheblich stören, gegen das Hausrecht verstoßen oder andere Anwesende belästigen oder diskriminieren. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
9.4 Werbe-, Verkaufs- und Akquisemaßnahmen am Veranstaltungsort sind Sponsoren und Partnern im Rahmen des gebuchten Pakets vorbehalten und bedürfen im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
10. Sponsoring- und Partnerpakete
10.1 Mit den unterschiedlichen Sponsoring- bzw. Partnerpaketen erhalten Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, die Veranstaltung als offizieller Partner zu unterstützen und ihre Marke einem relevanten Teilnehmerkreis sichtbar zu präsentieren.
10.2 Die jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen richten sich nach dem gebuchten Partnerpaket. Umfang, Preis und konkrete Leistungen werden zwischen dem KLiB e. V. und dem Partner verbindlich vereinbart.
10.3 Der Partner räumt dem Veranstalter das einfache, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, seine Firmen- und Markenzeichen sowie die überlassenen Inhalte zum Zweck der Bewerbung, Durchführung und Nachberichterstattung der Veranstaltung in Print-, Online- und Social-Media-Medien zu nutzen. Das Recht gilt für die Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach, beschränkt auf die Dokumentation der jeweiligen Veranstaltungsausgabe.
10.4 Der Partner sichert zu, dass die überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen, und dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
10.5 Logo und Inhalte sind bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in den vom Veranstalter vorgegebenen Formaten anzuliefern. Bei verspäteter Anlieferung besteht kein Anspruch auf Nachholung der betroffenen Leistung und keine Minderung der Vergütung.
10.6 Der Veranstalter kann Inhalte zurückweisen, die rechtswidrig oder diskriminierend sind, parteipolitisch oder religiös werben oder dem Zweck und dem Ansehen der Veranstaltung erkennbar zuwiderlaufen. Der Veranstalter informiert den Partner unverzüglich und gibt Gelegenheit zur Nachlieferung.
10.7 Eine Branchenexklusivität besteht nur, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
10.8 Storniert der Partner die Buchung, werden folgende Pauschalen fällig, bezogen auf die vereinbarte Nettovergütung: bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 Prozent, ab 89 bis 30 Tage 50 Prozent, danach 90 Prozent. Bereits erbrachte Werbeleistungen, insbesondere veröffentlichte Logoplatzierungen, sind in jedem Fall zu vergüten. Ziffer 7.3 gilt entsprechend.
10.9 Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, erstattet der Veranstalter die gezahlte Vergütung anteilig, abzüglich des Wertes der bis zur Absage bereits erbrachten Werbeleistungen.
11. Haftung
11.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (c) im Umfang einer übernommenen Garantie, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie (e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
11.5 Für mitgebrachte Gegenstände und für in einer unbewachten Garderobe abgelegte Sachen übernimmt der Veranstalter außerhalb von Ziffer 11.1 keine Haftung. Die Haftung des Betreibers des Veranstaltungsortes bleibt unberührt.
11.6 Vorträge, Präsentationen und sonstige Beiträge von Referenten geben deren persönliche Auffassung wieder. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung dar; eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Veranstalter nicht.
11.7 Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er am Veranstaltungsort schuldhaft verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eigenständig zu prüfen, ob der Abschluss einer Veranstaltungs- oder Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist; eine Versicherung der Teilnehmer durch den Veranstalter erfolgt nicht.
12. Foto- und Videoaufnahmen
12.1 Der Veranstalter fertigt während der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen an oder lässt diese anfertigen. Sie werden zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation der Veranstaltung und der Bewerbung künftiger Veranstaltungen genutzt, insbesondere auf der Website, in Newslettern, Publikationen und Social-Media-Kanälen des Veranstalters.
12.2 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Veranstaltungsdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit. Für Aufnahmen, die einzelne Personen in den Mittelpunkt stellen, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
12.3 Teilnehmer, die nicht abgebildet werden möchten, können dies am Empfang mitteilen und erhalten ein entsprechendes Kennzeichen. Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sowie die Rechte aus §§ 22, 23 KUG bleiben unberührt; ein Widerspruch ist zu richten an tessa.rausch@klib-org.de.
12.4 Eigene Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Das Aufnehmen und Veröffentlichen von Vortragsfolien bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Referenten und des Veranstalters.
13. Urheberrechte und Veranstaltungsunterlagen
13.1 Die im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Präsentationen, Unterlagen, Bild- und Tonmaterialien sowie sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2 Die Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen bzw. internen Gebrauch des jeweiligen Teilnehmers verwendet werden.
13.3 Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der Unterlagen oder einzelner Inhalte ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich gestattet ist oder der Veranstalter bzw. der jeweilige Rechteinhaber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
13.4 Als vertraulich gekennzeichnete Inhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Die Rechte der jeweiligen Referenten und sonstigen Rechteinhaber bleiben unberührt.
14. Technische Hinweise und Streaming
14.1 Die Veranstaltung ist eine Präsenzveranstaltung. Soweit der Veranstalter einzelne Programmpunkte zusätzlich als Livestream oder als Aufzeichnung bereitstellt, handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, auf die kein Anspruch besteht.
14.2 Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung digitaler Zusatzangebote, insbesondere Endgerät und Internetverbindung, hat der Teilnehmer auf eigene Kosten zu schaffen.
14.3 Informationen zur Datenverarbeitung bei der Nutzung eingesetzter Drittanbieter enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
15. Datenschutz
15.1 Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
15.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Veranstalters.
16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Erfüllungsort ist Berlin.
16.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der Veranstalter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu klagen.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Unberührt davon bleiben individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, die stets Vorrang vor diesen AGB haben (§ 305b BGB). Für den einzelnen Vertrag ist die bei der Anmeldung jeweils geltende Fassung maßgeblich.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.